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Einreisebestimmungen
n Für die Einreise benötigt Ihr einen gültigen Reisepaß.
Als deutscher oder französischer Staatsbürger braucht man lediglich einen 3 Monate gültigen Reisepaß oder Personalausweis.
n Passersatzpapiere und Kinderausweise ohne Lichtbild werden von den ungarischen Grenzbehörden nicht anerkannt.
n Bei Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Reisepaß eines begleitenden Elternteils eingetragen sind, wird kein Lichtbild benötigt.

Zollfrei dürfen eingeführt werden

n Persönliche Gebrauchsgegenstände
n Einmal jährlich pro Person Ware im Wert von 21.000 Forint
Personen ab 16 Jahren dürfen 500 Zigaretten, 500 g Tabak, 100 Zigarren und je 1 l Wein oder Spirituosen
Zollgebühren
Zoll muß für eingeführten Waren gezahlt werden, die den obigen Wert überschreiten. Der Wert, auf dem der Zoll basiert, wird aufgrund des ausländischen Kaufpreises (ohne Steuern) der eingeführten Waren, unter Anwendung des zu dieser Zeit geltenden Umtauschkurses festgelegt.
Das Zollamt erhebt Zollgebühren in der Höhe von 15% für Waren, deren Einzelwert 30.500 Forint und Gesamtwert 305.000 Forint übersteigt.

Ausreisebestimmungen
n Persönliche Gebrauchsgegenstände, die bei der Einreise mitgebracht wurden, dürfen natürlich wieder ausgeführt werden.
n Außerdem dürfen gekaufte oder geschenkte Gegenstände, welche den Gesamtwert von 305.000,- Forint nicht überschreiten, ausgeführt werden.

Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten
Für die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstwerken benötigt Ihr eine Bescheinigung des Museums. Informationen könnt Ihr bei den Zollämtern einholen: Tel.: (36)-1-470-4121 oder (36)-470-4122.
Tipp: Auch beim Kauf von Trödel ist es ratsam die Rechnung aufzubewahren, um sie an der Grenze vorlegen zu können. Ansonsten könnte ein Billigrahmen für 20,- DM plötzlich als Antiquität gelten - und das Doppelte an Zoll kosten

Allgemeine Umsatzsteuer- Rückerstattung
Falls Ihr die folgenden Bedingungen erfüllt, könnt Ihr auf die aus Ungarn ausgeführte Waren die Umsatzsteuer rückerstattet bekommen
n die Waren müssen in neuem Zustand (d.h. in ungeöffneter Originalverpackung) sein
n der Kauf darf nicht mehr als 90 Tage zurückliegen
n zwischen der Ausfuhr und der Vorlegung des Steuerrückerstattungs- antrages dürfen nicht mehr als 183 liegen
n die Originalrechnung muß beigefügt werden, die auf Euren Namen ausgestellt ist und der angegebene Wert (Steuer einbegriffen) muß mind. 50.000,- Forint betragen. beträgt.
n Ausfuhrbescheinigung
(Um eine Ausfuhrbescheinigung zu erhalten, muß die Originalrechnung zusammen mit dem vom Verkäufer ausgefüllten Allgemeine Umsatzsteuer- Rückerstattungsantrag vorgezeigt werden). Die Waren sind ebenfalls vorzulegen.
n Steuerrückerstattung wird durch Abschicken des Allgemeinen Umsatzsteuer- Rückerstattungsantrages und der Rechnung beantragt.

 
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n Überprüft die Gültigkeit des Ausweises vor der Abreise.
n Die Beamten haben wirklich keine Skrupel Euch von der Grenze wieder nach Hause zu schicken.
Verlust des Passes
n Bei einem Verlust muß dies unverzüglich beim zuständigen Konsulat bzw. der Botschaft des jeweiligen Landes gemeldet werden.
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