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Einreise- und Zollbestimmungen

Einreisebestimmungen
Als deutscher, österreichischer oder schweizerischer Staatsbürger braucht man lediglich einen 3 Monate gültigen Reisepaß oder Personalausweis.
Passersatzpapiere und Kinderausweise ohne Lichtbild werden von den tschechischen Grenzbehörden nicht anerkannt. Bei Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Reisepass eines begleitenden Elternteils eingetragen sind, wird kein Lichtbild benötigt.
Tipp: Überprüft die Gültigkeit vor der Abreise, denn die Beamten haben wirklich keine Skrupel Euch von der Grenze wieder nach Hause zu schicken.
Staatsbürger anderer Länder erkundigen sich am Besten bei der Tschechischen Botschaft.

Botschaften der Tschechischen Republik
In Deutschland
Botschaft der Tschechischen Republik
Ferdinandstr. 27, 53127 Bonn
Tel: 0228-91970, Fax: 0228/919 7281
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:30 - 11:00

In Österreich
Botschaft der Tschechischen Republik
Penzingerstrasse 11-13, 1140 Wien
Tel: 01/8942125
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:00 - 11:00

In der Schweiz
Botschaft der Tschechischen Republik
Murisstr. 43, 3060 Bern
Tel: 031/3523645, Fax: 031/3527502
Öffnungszeiten: Mo-Fr: 10:00 - 12:00

Zollbestimmungen
Zoll- und abgabenfrei ist die Einfuhr von Waren zum persönlichen Verbrauch bis zu einem Gesamtwert von 6.000,- Kc, darunter
n 2 l Wein
n 1 l Spirituosen
n 200 Zigaretten oder die entsprechende Menge Tabak
n 50 g Parfum oder 0,25 l Eau de Toilette

n Ausländische Währung darf in unbegrenzter Menge mitgenommen werden. Bei größeren Barbeträgen empfiehlt sich eine Anmeldung bei der Einreise.
n Die Einfuhr von (Jagd-) Waffen ist nur mit entsprechender Genehmigung möglich. Diese ist bei der zuständigen tschechischen Auslandsvertretung zu beantragen, wobei in der Regel ein internationaler Jagd- sowie ein Waffenschein vorzuweisen sind.
n
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland sind die deutschen Zollvorschriften zu beachten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Besitz von Drogen, auch in kleineren Mengen, ist in Tschechien strafbar.

 

 
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AKRIZO-TIPP

Die Zeiten der Visumspflicht sind für die meisten EU-Bürger zum Glück vorbei.
n Aber falls Ihr länger als 3 Monate in Tschechien bleiben wollt oder nicht als Touristen eingereist seid, braucht Ihr eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. ein Visum.
n Dies wird bei der zuständigen tschechischen Auslandsvertretung beantragt.
n Außerdem ist nach 30 Tagen Aufenthalt eine Anmeldung bei der Ausländerpolizei erforderlich.

 

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