Einreisebestimmungen
Als
deutscher, österreichischer oder schweizerischer Staatsbürger
braucht man lediglich einen 3 Monate gültigen Reisepaß
oder Personalausweis.
Passersatzpapiere und Kinderausweise ohne Lichtbild werden
von den tschechischen Grenzbehörden nicht anerkannt. Bei Kindern
bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Reisepass eines begleitenden
Elternteils eingetragen sind, wird kein Lichtbild benötigt.
Tipp:
Überprüft die Gültigkeit vor der Abreise,
denn die Beamten haben wirklich keine Skrupel Euch von der Grenze
wieder nach Hause zu schicken.
Staatsbürger anderer Länder erkundigen sich am Besten
bei der Tschechischen Botschaft.
Botschaften der Tschechischen Republik
In
Deutschland
Botschaft der Tschechischen Republik
Ferdinandstr. 27, 53127 Bonn
Tel: 0228-91970, Fax: 0228/919 7281
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:30 - 11:00
In Österreich
Botschaft der Tschechischen Republik
Penzingerstrasse 11-13, 1140 Wien
Tel: 01/8942125
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:00 - 11:00
In der Schweiz
Botschaft der Tschechischen Republik
Murisstr. 43, 3060 Bern
Tel: 031/3523645, Fax: 031/3527502
Öffnungszeiten: Mo-Fr: 10:00 - 12:00
Zollbestimmungen
Zoll- und abgabenfrei
ist die Einfuhr von Waren zum persönlichen Verbrauch bis zu einem
Gesamtwert von 6.000,- Kc, darunter
n 2 l Wein
n 1 l Spirituosen
n 200 Zigaretten oder
die entsprechende Menge Tabak
n 50 g Parfum oder
0,25 l Eau de Toilette
n
Ausländische Währung darf in unbegrenzter Menge mitgenommen
werden. Bei größeren Barbeträgen empfiehlt sich eine Anmeldung bei
der Einreise.
n Die Einfuhr von
(Jagd-) Waffen ist nur mit entsprechender Genehmigung möglich.
Diese ist bei der zuständigen tschechischen Auslandsvertretung zu
beantragen, wobei in der Regel ein internationaler Jagd- sowie ein
Waffenschein vorzuweisen sind.
n Bei
der Wiedereinreise nach Deutschland sind die deutschen Zollvorschriften
zu beachten.
Besondere
strafrechtliche Vorschriften
Der Besitz von Drogen, auch in kleineren Mengen, ist in Tschechien
strafbar.
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